Katzen können als Freigänger auf der Suche nach Futter oder beim Umherstreunen viele Kilometer abseits ihres Zuhauses zurücklegen. Viele Katzen haben sogar festgelegte Routen, die sie ablaufen. Sie erkunden gerne fremde Häuser, wenn Türen oder Fenster offen stehen. Deshalb ist aber nicht jede Katze heimatlos, die Sie mit bittendem Blick anschaut. Geben Sie der Katze kein Futter, denn Sie wissen nicht, ob die Katze vielleicht unter Allergien und Unverträglichkeiten leidet. Geben Sie der Katze auch keine Milch, sondern bieten Sie ihr ein Schüsselchen mit Wasser an.
Wie erkenne ich eine Katze ohne Zuhause?
Ein fehlendes Halsband mit Anschrift des Besitzers ist kein Indiz auf eine herrenlose Katze, denn viele Katzenbesitzer verzichten aufgrund der Verletzungsgefahr auf ein Halsband. Ist die Katze am Ohr tätowiert oder am Körper gechipt, dann kann ein Tierarzt den Chip auslesen und den Halter benachrichtigen. Achten Sie auf den körperlichen Zustand der Katze. Ist sie extrem abgemagert, könnte das ein Hinweis auf ein fehlendes Zuhause sein. Wiederum könnte die Katze aber alt oder krank sein oder eine wohlgenährte Katze wurde ausgesetzt. Das Fell eines Streuners ist ungepflegt und zottelig, hat kahle Stellen durch Hauterkrankungen und ist von Parasiten befallen. Katzen ohne zu Hause sind in ihrem Verhalten ängstlich oder aggressiv. Katzen mit zu Hause sind dagegen zutraulich und wirken gepflegt. Finden Sie die Katze in einem Pappkarton oder auf einem Parkplatz, dann können Sie davon ausgehen, dass die Katze ausgesetzt wurde.
Katze gefunden: Wie verhalte ich mich richtig?
Miaut die Katze vor Ihrer Tür, so kann sie dennoch einen Besitzer haben, Sie weiß lediglich, dass ihr Menschen durch ihr Miauen Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen. Dennoch sollten Sie die Katze nicht füttern, denn damit locken Sie die Katze erst richtig an. Ist die Katze verletzt, sollten Sie sich vor Bissen und Kratzen beim Einfangen der Katze schützen. Verletzte Tiere sind oft sehr aggressiv. Trauen Sie sich das Einfangen nicht zu, können Sie den örtlichen Tiernotdienst, einen Tierarzt oder die Polizei verständigen. Hat die Katze Junge, entfernen Sie die Katze nicht vom Fundort, denn ihre Kitten hält die Katze oft versteckt. Bitten Sie auch in diesem Fall dafür zuständige Stellen um Hilfe. Tierheim und Tierschutzorganisationen bieten an, herrenlose Katzen einzufangen, zu kastrieren und im Tierheim abzugeben. Ist die Katze zugelaufen, sollten Sie in der Nachbarschaft fragen, ob jemand seine Katze vermisst. Auch auf den sozialen Medien, bei den Internet- Suchportale Tasso unter www.tasso.net und unter www.findefix.de oder am Infobrett im Supermarkt kann eine Suche nach dem rechtmäßigen Besitzer gestartet werden.
Darf ich die gefundene Katze behalten?
Wenn Sie die Katze einfach behalten, machen Sie sich strafbar. Der Tatbestand lautet: „Unterschlagung einer Fundsache“ und der rechtmäßige Besitzer kann später Schadensersatzansprüche geltend machen. Deshalb müssen Sie eine zugelaufen Katze nach § 965 BGB beim örtlichen Fundbüro melden. Sie dürfen die Katze vorübergehend aufnehmen, solange die Suche nach dem Zuhause der Katze andauert. Gehen Sie zuerst mit der Katze zum Tierarzt und lassen Sie diese auf Parasiten, Verletzungen und Erkrankungen untersuchen. Auch einen implantierten Mikrochip kann der Tierarzt ausfindig machen. Der Besitzer kann dann anhand einer hinterlegten Nummer ausfindig gemacht werden. Melden Sie den Fund beim Tierheim oder bei der Tierschutzbehörde. Wer zahlt den Tierarzt bei einer gefundenen Katze? Hier ist die Gemeinde verantwortlich. Sie muss bei einem Fundtier die Kosten für eine medizinische Behandlung tragen und für die Unterbringung sorgen. Bezahlen Sie die angefallenen Kosten selbst, können Sie diese später vom Besitzer zurückverlangen.
Darf ich die Katze mit nach Hause nehmen?
Wollen Sie die Katze während der Suche bei sich aufnehmen, sollten Sie sich bewusst sein, dass der Abschied schmerzlich werden kann, wenn der Besitzer gefunden wird. Wenn Sie Vollzeit in die Arbeit gehen und die Katze den ganzen Tag sich selbst überlassen bleibt, dann ist eine artgerechte Unterbringung im Tierheim die bessere Alternative. Das Zusammenleben mit einer fremden Katze kann stressig sein, je nachdem, was die Katze erlebt hat. Sie kann die Möbel zerkratzen, in die Wohnung urinieren und markieren oder die halbe Nacht miauen. Wenn Sie aber Erfahrung mit Findelkatzen und viel Zeit haben, können Sie sich der Katze annehmen.
Wann darf ich die gefundene Katze behalten?
Hat sich nach einem halben Jahr nach der Meldung bei der zuständigen Behörde kein Besitzer gemeldet, dürfen Sie die Katze rechtmäßig behalten. Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der sechsmonatigen Frist kann der Besitzer die Katze aber noch zurückfordern. Selbst Jahre später geben Katzenbesitzer die Hoffnung nicht auf, ihre weggelaufene Katze wiederzufinden.